VAT plus GmbH ist eine in der Schweiz angesiedelte Rechtsberatungsfirma mit Spezialisierung im Bereich Mehrwertsteuer, Zollrecht und Aussenwirtschaftsrecht. VAT plus fokusiert auf ausländische Unternehmen mit Geschäftstatigkeiten in der Schweiz oder mit Berührung Schweiz, und in diesem Zusammenhang Bedarf an juristische Unterstützung im Bereich der indirekten Steuern und zugehörigen Bereichen des Aussenwirtschaftsrechts haben.
Dank dessen internationalen Hintergrund ist VAT plus mit dem internationalen Umfeld, in dem ausländische Unternehmen operieren, bekannt. VAT plus hat einen starken Fokus auf compliance, d.h. Unternehmen in die Lage zu versetzen ihre tägliche indirekte Steuern compliance zu erfüllen.
Die Regeln betreffend der Steuerpflicht (MWST) sind gleich auf inländische oder ausländische Unternehmen anwendbar. Lediglich in einer beschränkten Zahl von Fällen sind ausländische Unternehmen von der Anwendung der Standardregelung befreit.
Ausländische Unternehmen die in der Schweiz Lieferungen von Waren oder Dienstleistungen erbringen und für Zwecke der MWST sich nicht registrieren müssen bzw. nicht für eine freiwillige Registrierung optieren, müssen darauf Bedacht sein, dass sie in der Regel keine MWST Vergütung (Regelung für Vergütung der MWST an ausländische Unternehmen) beansprüchen können.
Compliance im Bereich schweizerischer MWST setzt Planung voraus. Egal ob ein ausländisches Unternehmen als Lieferant oder als Abnehmer auftritt, das Unternehmen muss eine zeitnahe Kenntnis der richtigen schweizerischen MWST Behandlung haben. Nichteinhaltung der Vorschriften verursacht zusätzliche Kosten und frustriert oft die Kundenbeziehung. Häufig, nicht früher dann nach Einreichung des Antrags auf Vergütung der schweizerischen MWST, werden Unternehmen sich bewusst dass sie keinen Anspruch auf MWST Vergütung haben und/oder für die schweizerische MWST steuerpflchtig sind.
Durch die Bestimmung der richtigen MWST Behandlung bevor Kauf- oder Verkauftransaktionen abgeschlossen werden, kann vermieden werden, dass die schweizerische MWST zum Kostenposten wird.
Rechnungsstellung mit schweizerischer MWST ist ein Privileg. Nämlich, nur Unternehmen denen eine schweizerische MWST Nummer erteilt worden ist, sind berechtigt schweizerische MWST in Rechnung zu stellen. Unternehmen die schweizerische MWST in Rechnung stellen, obwohl sie (noch) nicht über eine schweizerische MWST Nummer verfügen, müssen mit Konsequenzen rechnen die über den Steuerbetrag hinaus gehen können.
Ausländische Unternehmen die meinen dass sie für Zwecke der schweizerischen MWST steuerpflichtig sind oder bekommen könnten, müssen während der Zeit, in der eine Schweizerische MWST Nummer beantragt aber noch nicht erteilt wurde, ihre Praxis für die Rechnungsstellung den Schweizerischen MWST Vorschriften anpassen.
ausländische Unternehmen haben oft Erwartungen an die Scwheizerische MWST die nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmen
Bauarbeiten (ohne Wareneinfuhr) können für ein ausländisches Unternehmen eine Steuerpflicht für die Schweizerische MWST auslösen. Eine Registrierung ist notwendig wenn die weltweite Umsatzgrenze von CHF 100’000 überschritten wird.
Leistungen im Bereich Architektur, einschliesslich Inneneinrichtung, die von einem ausländischen Unternehmen in Verbindung mit einer Immobilien in der Schweiz erbracht werden, lösen gemäss der Standardregelung eine Steuerpflicht für Schweizerische MWST aus. Unterhalb der weltweite Umsatzgrenze besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Registrierung.
Ausländische Unternehmen die Waren, die aus dem Ausland kommen und durch oder für ihre Rechnung installiert werden, an Kunden in der Schweiz liefern, müssen an der Schweizerischen Grenze spezifische Regeln für die Einfuhr MWST/Zölle beachten, wenn sie die Umsatzgrenze für die obligatorische Steuerpflicht nicht erreicht haben.
Kommerzielle Gründe können ein ausländisches Unternehmen dazu bewegen sich freiwillig für die Schweizerische MWST zu registrieren, damit es als lokaler Distributor (oder Verkäufer) am Schweizerischen Markt auftreten kann. Wenn ein ausländisches Unternehmen sich registriert, sollte es auch eine sogenannte Unterstellungserklärung beantragen.
Die Bedingungen für Schweizerische MWST Vergütung blockieren für eine erhebliche Zahl von Anträgen die Vergütung
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