Die Schweiz hat Handelsabkommen mit unterschiedlichen Staaten abgeschlossen und erweitert kontinuierlich das Netzwerk von Handelsabkommen. Auslu00e4ndische Unternehmen die an Transaktionen mit Beru00fchrung Schweiz beteiligt sind, ku00f6nnen sich mit diesen Handelsabkommen einen Vorteil verschaffen, vorausgesetzt sie wissen wann und wie.
VAT plus hilft auslu00e4ndische Unternehmen durch das Labyrinth der schweizerischen Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen zu navigieren. Als Beispiele bzw. als relevante Regulungen ku00f6nnen erwu00e4hnt werden:
VAT plus unterstu00fctzt auslu00e4ndische Unternehmen mit Implementierung und Durchfu00fchrung, fu00fchrt interne compliance audits durch, Einholung von verbindlichen Zollausku00fcnften, und Erstellung von professionellen Stellungnahmen.
Zwischen der Schweiz und der Europu00e4ischen Union sind bilaterale Abkommen in Kraft die -unter anderem- bestimmen, unter welchen Bedingungen es Arbeitnehmern von in der EU ansu00e4ssigen Unternehmen zusteht in der Schweiz Tu00e4tigkeiten in der Schweiz zu erbringen. Auslu00e4ndische Unternehmen, mit ihren Sitz in der EU, die im Rahmen von, zum Beispiel, Baumassnahmen Arbeitnehmer in die Schweiz senden, sollten sich davon bewusst sein, dass sie vorab die schweizerischen Behu00f6rden verstu00e4ndigen mu00fcssen. Solche auslu00e4ndische Unternehmen mu00fcssen diese Verpflichtungen auch beachten wenn sie auslu00e4ndische Unterannehmer benutzen.
Nicht-Einhaltung dieser Vorschriften u00fcber Marktzugang ku00f6nnte sich auf die compliance im Bereich indirekter Steuern auswirken. Nu00e4mlich, bei Einfuhr in die Schweiz ku00f6nnte es sein dass die Einhaltung dieser Vorschriften u00fcberpru00fcft wird und unter Umstu00e4nden zur Aufhaltung der Wareneinfuhr fu00fchrt .
In der EU ansu00e4ssige Unternehmen die im Rahmen ihrer schweizerischen Tu00e4tigkeiten Arbeitnehmer in die Schweiz senden mu00fcssen, sollten die von den schweizerischen Behu00f6rden veru00f6ffentlichte Information konsultieren:
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VAT plus erbringt keine Dienstleistungen im Bereich des Arbeitsrechts. Wir verweisen sie an die schweizerischen Behu00f6rden oder an andere Anbietern von juristischen Dienstleistungen.
EU*
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EFTA*
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Turkei*
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Israel*
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Faru00f6er*
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Marokko*
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PLO*
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Mazedonien*
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Mexiko*
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Jordanien*
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Singapur*
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Chili*
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Tunisien*
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Libanon*
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Korea*
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SACU*
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Egypten*
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Kanada*
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Japan*
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GCC*
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Kolombien*
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Albanien*
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Serbien*
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Peru*
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Ukraine*
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Bosnien*
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Montenegro*
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Hong Kong*
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China*
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Panama*
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Costa Rica*
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Staatenu00a0ku00f6nnen indirekte Steuern als Instrument der Aussenhandelspolitik einsetzen. Zum Beispiel, durch Anwendung, im Vergleich mit denjenigen die fu00fcr inlu00e4ndische Unternehmen anwendbar sind,u00a0 abweichender Vorschriften fu00fcr auslu00e4ndische Unternehmen, kann ein Staat lokalen Unternehmen Vorteile verschaffen.
Internationales Recht, insbesondere multilaterale (z.B. WTO) oder bilaterale Abkommen, stellt Grenzen insoweit Staaten auslu00e4ndische Unternehmen im Vergleich mit lokalen Unternehmen weniger gleich behandeln darf. Dies gilt auch fu00fcr die Schweiz. Teil der Praxis von VAT plus ist die Rechtsregeln und Praxis im Bereich der schweizerischen indirekten Steuern auf Konformitu00e4t mit dem relevanten internationalen Recht zu u00fcberpru00fcfen.
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