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Neue Entwicklung: ab 1. Januar 2024 Änderung betreffend Sicherheitsleistung

Ab 1. Januar 2024 keine Sicherheitsleistung mehr erforderlich

OUm die Schweiz für ausländische Unternehmen attraktiver zu gestalten, werden die Steuerbehörden von ausländischen Unternehmen nicht mehr verlangen, dass sie bei der Registrierung für Zwecke der schweizerischen Mehrwertsteuer eine Sicherheit leisten.

Derzeit ist nicht klar, wie die ESTV/Hauptabteilung MWST mit Situationen umgehen werden, in denen ein ausländisches Unternehmen mit der Zahlung der MWST in Verzug gerät, d.h. ob die ESTV/Hauptabteilung MWST von einer oder mehreren der folgenden Möglichkeiten Gebrauch machen wird:

  • Anforderung von Vorauszahlungen für künftige Abrechnungsperioden,
  • Aufforderung zur Leistung einer Sicherheit,
  • die gegenwärtig relativ liberale Bußgeldpolitik für Verwaltungsstrafen in eine strengere zu ändern,
  • strafrechtliche Sanktionen - vorbehaltlich der Voraussetzungen für eine extraterritoriale Anwendung - anzuwenden, um die Einhaltung der schweizerischen Mehrwertsteuerbestimmungen durchzusetzen,
  • die schweizerische MWST Registrierung säumiger ausländischer Unternehmen von Amts wegen zu beenden, ohne die Möglichkeit, sich in Zukunft erneut registrieren zu lassen.

Bereits geleistete Sicherheiten

Ausländische Unternehmen, die vor Ende 2023 eine Sicherheit im Rahmen der schweizerischen MWST Registrierung geleistet haben, erhalten diese medio 2024 zurück.

Angesichts der Anzahl ausländischer Unternehmen, die sich für die schweizerische MWST registriert haben, wird es einige Zeit dauern, bis alle berechtigten ausländischen Unternehmen ihre Sicherheiten zurückerhalten. VAT plus rät diesen Unternehmen, geduldig zu warten, bis sie an der Reihe sind.