Wenn es um compliance nach schweizerischem Zollrecht handelt, können ausländische Unternehmen nicht vorderhand annehmen, dass sie mit in der Schweiz ansässigen Unternehmen gleichgestellt werden. Mehrere Parameter des Zoll compliance Verfahrens zwingen ein ausländisch Unternehmen dazu die Transaktionen die die Schweiz berühren in Stromdiagrammen abzubilden. Insbesondere muss bestimmt werden was für ein Gleichgewicht zwischen compliance an der Grenze und den Transaktionen unterliegenden kommerziellen Bedingungen notwendig ist.
VAT plus unterstützt ausländische Unternehmen bei der Gestaltung und Implementierung einer compliance Strategie für Zwecke des schweizerischen Zollrechts. Anstatt Berichte zu produzieren richten wir unseren Fokus darauf ausländische Unternehmen zu ermöglichen ihre täglichen Transaktionen effizient zu erledigen, und ihnen die dazu notwendigen Informationen und Mitteln zu liefern.
Ausländische Unternehmen die in import/export Geschäfte, die die Schweiz berühren, involviert sind, haben ein grosses Interesse daran, dass die Zollformalitäten schnell und effizient abgewicklet werden. In diesem Zusammenhang sind einige der Themen wobei VAT plus ausländische Unternehmen unterstützt :
Die Kundschaft von VAT plus umfasst eine Vielfalt ausländischer Unternehmen die regelmässig Waren in die Schweiz importieren bzw. aus der Schweiz exportieren.
Die schweizerische Zollverwaltung bietet Unternehmen, die für Zwecke der MWST registriert sind, die Möglichkeit sich für das Zentralisierte Abrechnungsverfahren (ZAZ) anzumelden.
Dieses Verfahren ermöglicht die Zahlung der MWST bei Einfuhr für maximal 60 Tagen zu verschieben. Um für das ZAZ Verfahren in Anmerkung zu kommen muss zu Gunsten der schweizerischen Zollverwaltung eine Sicherheit geleistet werden. Die Höhe der Sicherheit wird anhand des Einfuhrvolumens während einer Referenzperiode bestimmt.
Das ZAZ Verfahren is interessant für auslandische Unternehmen/ MWST (CH) registriert die regelmässig Waren importieren, selbst wenn nur im Rahmen eines Projekts (z.B. Werklieferungen). Das ZAZ Verfahren macht ausländische Unternehmen vom Zollagenten unabhängiger.
Der in der Zolldeklaration anzumelden Wert ist ein der massgebenden Parametern für Zoll oder MWST bei Ein- oder Ausfuhr.
Zum Beispiel, ein ausländisches Unternehmen (nicht für Zwecke schweizerischer MWST registriert) das eine Werklieferung in der Schweiz macht, wird bei Einfuhr einen anderen Zollwert deklarieren im Vergleich mit dem Zollwert der ein ausländisches Unternehmen das wohl für Zwecke der schweizerischen MWST registriert bei Einfuhr deklarieren muss.
Bezogen auf Zollwert brauchen Reihengeschäfte besondere Aufmerksamkeit.
Weil für MWST bei Einfuhr die Bemessungsgrundlage auch die Zölle umfasst, sollten ausländische Unternehmen überlegen ob es Sinn macht in den Dokumenten auch Nachweis des Warenursprungs aufzunehmen, und Zolltarifpräferenzen in Anspruch zu nehmen wo diese zur Anwendung kommen.
Ein ausländisches Unternehmen das im Zusammenhang mit Einfuhr/Ausfuhr jährlich ein Vorsteuerüberhang von mehr als CHF 50’000 hat, kann sich für das Verlagerungsverfahren anmelden.
Das Verlagerungsverfahren bewirkt das anstatt die Einfuhr MWST tatsächlich bei Einfuhr von der Zollverwaltung erhoben wird, diese Einfuhr MWST in der MWST-Abrechnung für das Quartal selbst deklariert wird. Insoweit das Unternehmen berechtigt ist Vorsteuer in Abzug zu bringen wird die selbst deklarierte Einfuhr MWST in der gleichen MWST-Abrechnung wieder als Vorsteuer in Abzug genommen. Somit hat das Verlagerungsverfahren in solchen als Vorteil dass die MWST bei Einfuhr nicht länger vorfinanziert werden muss.
Die Regelung des Verlagerungsverfahrens für MWST bei Einfuhr ist ideal für ausländische Unternehmen, die die Schweiz als Standort für ihr Europäisches Distributionslager benutzen.
Unternehmen die mit Zoll compliance zu tun haben haben gemeinsam, dass sie Einfuhr- oder Ausfuhrvorgänge als abgeschlossen betrachten ab dem Moment dass die Waren durch die Zollbehörden freigegeben worden sind.
Jedoch, aus Sicht der indirekten Steuern ist ein solcher Vorgehen nicht angemessen. Zolldokumente die bei Einfuhr oder Ausfuhr ausgestellt werden müssen überprüft werden. Zum Beispiel, regelmässig kommt vor dass nicht die richtige Person als Importeur erwähnt wird. Ausserdem können Einfuhr/Ausfuhrdokumente Instruktionen von den Zollbehörden enthalten ihnen, bevor die definitiven Dokumente ausgestellt werden, bestimmte Informationen innerhalb einer konkreten Periode mitzuteilen.
Einfuhr und Ausfuhrdokumente sind Wertpapieren, und müssen somit entsprechend behandelt werden, d.h. mit Sorgfalt.